August 2017

…so schnell vergeht die Zeit! 

Gerne informiere ich Sie darüber, dass ich meine Leistungen seit Juni 2017 gemäss TARIF 590 abrechne.

Für Sie ändert sich hierbei bei Leistung und Wertschätzung nichts!

Wie sagte ein Kunde kürzlich: “ach so, jetzt sieht die Rechnung halt aus wie vom Doctor”.

Das trifft es zwar auf den Punkt, doch möchte ich Ihnen an dieser Stelle noch weitere Informationen geben (Auszug aus dem Patienteninformationsbrief erstellt vom Verband der medizinischen Masseure Schweiz VDMS):

Was ist der Tarif 590 

Der Tarif 590 besteht schon seit einiger Zeit. Seit dem 01. Januar 2017 haben sich die Dachverbände und eine Anzahl der grossen Versicherungen darauf geeinigt, dass der Tarif 590 neu lanciert und definitiv für sämtliche Komplementärtherapeuten eigeführt wird. Die Übergangszeit beträgt ein Jahr und endet am 31. Dezember 2017. Der Tarif 590 dient der Vereinheitlichung, sodass in Zukunft sämtliche Abrechnungen im selben Layout ausgestellt und abgerechnet werden können. Ebenso wurden die Tarifziffern teilweise neu definiert, angepasst und vereinheitlicht. Das erspart viel Zeit, Aufwand sowie auch Kosten.

Ab 01. Januar 2018 ist es für sämtliche Komplementärtherapeuten Pflicht, den Tarif 590 anzuwenden.

 Was ist zu beachten und Neu 

Wichtig ist, dass neu im 5 Minuten Takt abgerechnet wird und die einzelnen Positionen somit exakter aufgeführt werden können. Das heisst, pro Therapie sind neu teilweise mehrere Positionen aufgeführt mit unterschiedlichen Zeitangaben, neuen Tarifziffern und individuellen Preisen.

Ebenso sind weitere Angaben auf der Rechnung notiert, welche Sie evtl. bis dahin nicht vorgefunden haben. Sie dienen der Vollständigkeit, Einheit und Klarheit

Sollten sich Ihrerseits noch Fragen ergeben, beantworte ich Ihnen diese gerne!

Einen wunderbaren restlichen Sommer wünscht Ihnen

Ihre Dagmar König